Hilfestellung beim Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI Pflegeversicherungsgesetz.
Nachrangig Antrag auf Leistungen aus Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe
oder
„Sie haben bereits einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt und sehen Ihren Pflegebedarf nicht ausreichend gewürdigt?“
Widerspruch ist IHR gutes Recht……
Überprüfung eines MDK-Gutachtens nach Aktenlage
Hilfestellung im Widerspruchsverfahren
Erstellung eines unabhängigen Gutachtens nach Aktenlage oder im Rahmen eines Hausbesuch für
Privatpersonen
Anwaltskanzleien
Private Krankenversicherungsunternehmen der gewerblichen Versicherungswirtschaft
Berufsgenossenschaften und sonstige Unfallversicherungsträger
Sozialgerichtsbarkeit
Heimaufsichtsbehörde
Sozialhilfeträger