Markus Rau
Leistungen: Gesetzliche Betreuung

1992 hat das Betreuungsgesetz das bis dahin geltende Entmündigungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht abgelöst.

Grundgedanke ist es, hilfebedürftigen Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen, einen Ansprechpartner zur Seite zu stellen, der sich für die Interessen dieser Menschen einsetzt.

Die Betreuung (auch als „rechtliche Betreuung“ bezeichnet) bedeutet rechtsgeschäftliche Vertretung. Der Betreuer hat die Aufgabe, „…..in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen“ (§1897 Abs. 1 BGB).

Aufgabenkreise


Die Aufgaben, die einem Betreuer übertragen worden sind, also sein Aufgabenkreis, werden vom Gericht im Beschluss und im Betreuerausweis umschrieben mit Begriffen wie:

  • Personensorge
(z.B. Sorge um die Versorgung und Pflege des Betreuten)
  • Gesundheitssorge

(z.B. umfasst alle Bereich der Medizin)
  • Aufenthaltsbestimmung 

(z.B. Aufhebung und Neubegründung des Wohnsitzes)

  • Unterbringungsähnliche Maßnahmen 

(z.B. ermächtigt zur Einwilligung in freiheitseinschränkende Sicherungsmaßnahmen)
  • Vermögenssorge

(z.B. umfasst die Vertretung in allen vermögensrechtlichen Bereichen wie Zahlungsverkehr, Geldanlagen tätigen, Vertretung in Behördenangelegenheiten)


Kurz Vita: Markus Rau
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