Organisation
von Haushaltshilfen in Haushalte mit Pflegebedürftigen bei
erhöhtem
Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf
„Wir
sehen uns erst am Ziel, wenn eine geeignete Pflegeperson den Menschen
24 Stunden bedarfsorientiert begleitet und betreut, genügend Zeit
für
die individuelle Zuwendung hat und versucht, den
Pflegebedürftigen
im Rahmen seiner Möglichkeiten zu motivieren und zu
reaktivieren.“
Und
dies zu einem für den Kunden fairen, bezahlbaren Preis!
Zulassung
als Haushaltshilfe
Die
Zulassung als Haushaltshilfe zur Beschäftigung in Haushalte
mit
Pflegebedürftigen erfolgt zur Übernahme
hauswirtschaftlicher
Tätigkeiten und notwendiger pflegerischer Alltagshilfen.
Notwendige
pflegerische Alltagshilfen sind einfache Tätigkeiten zur
Unterstützung von Pflegebedürftigen insbesondere bei
folgenden
Alltagshandlungen:
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• An-
und Auskleiden
• Aufstehen
und Zu-Bett-Gehen
• Baden, Duschen
• Essen, Trinken
• Fortbewegung
innerhalb und außerhalb der Wohnung
• Haarpflege, Hautpflege
• Mundpflege
• Nagelpflege
• Rasieren
• Toilettengang
• Waschen
• Zahnpflege
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